Skip to content

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung verstehen lernen

Alle Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Antrag stellen

Icon

Neuen Antrag stellen • Gespeicherten Antrag fortsetzen

Antrag stellen

Icon

Neuen Antrag stellen • Gespeicherten Antrag fortsetzen

Antrag stellen

Icon

Neuen Antrag stellen • Gespeicherten Antrag fortsetzen

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zahlt die
vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person für mindestens 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen in seinem Beruf zur Hälfte eingeschränkt sein wird oder es schon war.

Die versicherte Person ist die Person, deren
„Berufsfähigkeit“ versichert ist. In der Regel ist sie auch
Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Wenn Eltern eine BU-Versicherung für ihr Kind abschließen, dann ist ein Elternteil Versicherungsnehmer und das Kind die versicherte Person.

 

Nach §172 Versicherungsvertragsgesetz muss eine
Berufsunfähigkeit dauerhaft bestehen. Bei neuen Verträgen ist das mit einem Prognosezeitraum von 6 Monaten erreicht oder wenn die Berufsunfähigkeit bereits seit 6 Monaten besteht. 

Außerdem gibt „Berufsunfähigkeitsversicherung“ 58 Punkte bei Scrabble. 

Welche Krankheiten führen zu einer Berufsunfähigkeit?

Die gesundheitlichen Gründe werden als Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall definiert. Unter diese Definition fällt jede denkbare gesundheitliche Einschränkung, die einen Einfluss auf das Arbeitsergebnis der versicherten Person haben kann.
Auch eine Infektion, die die versicherte Person nicht direkt beeinträchtigt, es ihr aber nicht erlaubt zu arbeiten oder es einfach nicht sinnvoll wäre, Kunden oder Mitarbeiter damit zu infizieren, wäre eine Krankheit im Sinne der BU-Definition.
Ebenso wäre die versicherte Person berufsunfähig, wenn sie nach einem Unfall entstellt wäre, weshalb sie weniger verkaufen kann, weil die KundInnen sie meiden, obwohl sie in den Tätigkeiten nicht zur Hälfte eingeschränkt wäre.

Es kann also jede gesundheitliche Einschränkung zu einer Berufsunfähigkeit führen. Tatsächlich nehmen in den letzten Jahren psychische Erkrankungen mit ca. 30% den vordersten Platz ein. Danach kommen Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates mit jeweils etwa 20% und dann folgen Unfall und Nervensystem mit jeweils ca. 8%, Herz- und Kreislauf mit ca. 6% und den Rest machen alle anderen Einschränkungen aus.

 

Selbstverständlich muss nicht eine einzelne Krankheit für die Berufsunfähigkeit ursächlich sein. Tatsächlich ist es in den meisten Fällen ein Zusammenspiel aus mehreren Krankheiten und Verletzungen. Denn viele Krankheiten führen zu weiteren Krankheiten. Das nennt sich Komorbidität. So sind bei psychischen Erkrankungen oft auch der Darm, Rücken oder die Haut betroffen. Oder eine körperliche Einschränkung führt zu einer psychischen Erkrankung. 

Welcher Beruf ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?

Der Beruf ist nicht das Berufsbild oder die Berufsbeschreibung, sondern die tatsächlich zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten der versicherten Person. Wer also wegen einer gesundheitlichen Einschränkung seine Tätigkeiten anpasst, um weiter arbeiten zu können, sollte im Leistungsfall auf die Tätigkeiten geprüft werden, die vor der Anpassung ausgeübt wurden.

 

Ein prominentes Beispiel ist hier ein Tankstellenbesitzer, der gleichzeitig eine Werkstatt betrieben hat. Wegen Rückbeschwerden gab er diese Tätigkeit auf und verpachtete die Werkstatt. Nach einigen Jahren konnte er aber auch nicht mehr ausreichend lange hinter dem Tresen der Tankstelle stehen. Im Leistungsfall musste er dann auf die Tätigkeit geprüft werden, bei der er auch noch als Mechaniker gearbeitet hat. Er war also schon jahrelang BU. 

Wann ist man zu 50% berufsunfähig?

Die Hälfte oder die 50% Berufsunfähigkeit können über die Zeit oder über das Arbeitsergebnis nachgewiesen werden. Wer vorher 8 Stunden täglich gearbeitet hat und jetzt nur noch 4 Stunden wegen einer gesundheitlichen Einschränkung arbeiten kann, ist berufsunfähig.

 

Oft ist es aber so, dass noch der größte Teil der Tätigkeiten ausgeübt werdenDie Hälfte oder die 50% Berufsunfähigkeit können über die Zeit oder über das Arbeitsergebnis nachgewiesen werden. Wer vorher 8 Stunden täglich gearbeitet hat und jetzt nur noch 4 Stunden wegen einer gesundheitlichen Einschränkung arbeiten kann, ist berufsunfähig.

Oft ist es aber so, dass noch der größte Teil der Tätigkeiten ausgeübt werden 

Wie wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung kalkuliert?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um
eine Lebensversicherung. Daraus folgt, dass die BU-Versicherung streng geprüft wird und nur unter bestimmten Umständen die laufenden Beiträge erhöhen darf.
Aber grundsätzlich ist die Höhe der Beiträge bis um Vertragsende fest kalkuliert.

In der BUV gibt es einen Brutto- und einen Netto-Beitrag.
Der Brutto-Beitrag entspricht dabei dem notwendigen Beitrag, um die Kosten für das Risiko zu decken. Da die Versicherungsgesellschaft aber mit Überschüssen aus dem vorsichtig kalkulierten Risiko, einer schlanken Verwaltung und der Anlage rechnet, gibt sie diese Überschüsse weiter, um den Beitrag zu senken. Und das ist dann der Netto- oder Zahl-Beitrag.

Sollte ein Versicherer diese Überschüsse nicht
erwirtschaften, dann darf er den Zahl-Beitrag bis zum Brutto-Beitrag anpassen.
Das passiert tatsächlich sehr selten. Zwischen 2016 und 2018 haben zuletzt zwei Gesellschaften anpassen müssen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte man eine Gesellschaft
wählen, die einen geringen Abstand zwischen dem Risiko- und den Zahlbeitrag, dem sogenannten „Brutto-Netto-Spread“, aufweisen. Denn dann kalkuliert der Versicherer mit niedrigen Überschüssen, die er auch wahrscheinlicher über die gesamte Laufzeit erwirtschaften kann.

Darüber hinaus kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur
dann die Beiträge anpassen, wenn nach §163 des Versicherungsvertragsgesetzes ein Ereignis eintritt, dass zu mehr BU-Fällen führt und das ein gewissenhafter Aktuar nicht hätte vorhersehen können. Wir wissen seit der Pandemie, dass diese nicht dazu ausgereicht hat, dass auch nur eine einzige BU-Versicherung die Beiträge angepasst hätte. Die Kalkulation scheint also stabil zu sein.

Die letzte Möglichkeit, Beiträge anzupassen oder sogar
Rentenleistungen im Bezug zu kürzen, gibt es nach §314 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
 dann, wenn ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht. Aber auch das passiert eher selten.

Die Auflagen sind also extrem streng, um stabile Beiträge
über die gesamte Laufzeit darstellen zu können. 

Wie hoch ist die Steuer auf die BU-Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung  (68 Punkte beim Scrabble) in Kombination mit einer Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) und die BU-Versicherung in der betrieblichen Altersversorgung ist in voller Höhe zu besteuern, weil der Beitrag steuerlich begünstigt ist.

Die private BU-Versicherung in der 3. Schicht, die aus dem Netto-Gehalt bezahlt wird, kann zwar auch als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend gemacht werden, aber das hat in der Regel keinen Effekt, da die Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige schon durch die Krankenversicherung aufgebraucht ist.

Dafür wird die BU-Rente nicht in voller Höhe versteuert. Wie viel der Rente versteuert werden muss, hängt mit der Restlaufzeit der Rentenzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zusammen. Grob kann man sich merken, dass die Jahre der Restlaufzeit in Prozent den Anteil der zu versteuernden Rente wiedergeben.

Wer also mit 37 BU wird, muss ca. 30% seiner Rente versteuern, wenn der Vertrag bis zum Endalter 67 läuft. Die Tabelle dazu findet sich im §55 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (67 Punkte bei Scrabble).

Bei einer BU-Rente in Höhe von 3.000 Euro müssten 900 Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da der Steuerfreibetrag aber bei 12.084 Euro liegt, was monatlich 1.007 Euro entspricht, würde hier keine Steuer fällig werden. 

Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Partnern liegt der Freibetrag bei 24.168 Euro. Da der Partner aber in der Regel auch ein Einkommen erzielt kann hier auch der ermittelte Anteil der BU-Rente versteuert werden müssen. 

Bei der BU-Rente und anderen abgekürzten Leibrenten wird der zu versteuernde Anteil also immer geringer, je kürzer die Restlaufzeit des Vertrages ist. Wer erst mit 47 Jahren BU würde, hat nur noch grob 20% der Rente zu versteuern. 

Wenn die BU-Rente eine lebenslange Leistung verspricht, dann kann die Versteuerung auch nach §22 des Einkommensteuergesetzes  ermittelt werden. Es gibt zwar nur drei Anbieter einer lebenslangen Leistung am Markt, aber wer einen solchen Vertrag hat, sollte das wissen. 

In diesem Fall ist nicht die Restlaufzeit entscheidend, sondern das Alter bei Eintritt der Rentenzahlung. 

Bitte weisen Sie Ihren Steuerberater darauf hin, dass die BU-Rente in den bestehenden Bedingungswerken erst in eine lebenslange umgewandelt wird, wenn die Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Mindestzeitraum und bis zum Ablauf der Versicherungsdauer bestand. Bei einer BU-Versicherung, die bis zum Endalter 67 abgeschlossen wurde, findet folglich auch erst mit 67 die Umwandlung in eine lebenslange Leistung statt. Der Ertragsanteil, der zu versteuern wäre, beträgt dann nur noch 17% nach §22 EStG. 

Zusammenfassend muss eine alleinstehende Person in aller Regel keine Steuern zahlen, da der einzubringende Teil nach §55 EStDV unterhalb des Freibetrags liegt. 

Wer mit seinem Partner steuerlich gemeinsam veranlagt ist, muss je nach Einkommen des Partners seinen einzubringenden Teil mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. 

Dieser Nachteil einer Partnerschaft wird aber durch den Vorteil bei der Sozialversicherungspflicht aufgehoben. 

Wie hoch ist der Sozialversicherungsbeitrag auf die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Sozialversicherungsbeitrag für gesetzlich Versicherte liegt bei ca. 20%. Er setzt sich zusammen aus dem Beitrag für die Krankenversicherung, der je nach Krankenkasse zwischen 7%-9,5% liegen kann, dem Beitrag für die Rentenversicherung, der bei 9,3% liegt, 1,3% Arbeitslosenversicherung und je nach Anzahl der Kinder zwischen 1%-2,3% für die Pflegeversicherung. 

Bei einer BU-Versicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde, wird der Sozialversicherungsbeitrag voll fällig. 

Bei den anderen Versorgungswegen kommt es darauf an, ob man pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert ist. 

Denn wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss auf alle Einnahmen den Sozialversicherungsbeitrag leisten. Es gibt keine Ausnahmen. 

Deshalb sollte man gesetzlich pflichtversichert bleiben. 

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird in der Regel krankgeschrieben. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse auch die Zahlung der Sozialabgaben. 

Nach 78 Wochen inkl. der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, die zum Bezug einer vollen oder halben Erwerbsminderungsrente berechtigt. 
Dazu muss die versicherte Person außerstande sein, am allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen 3-6 Stunden für die halbe EMI-Rente und keine 3 Stunden mehr für die volle EMI-Rente arbeiten zu können. Zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehören alle Berufe, die eine behindertengerechten, Schon- oder Nischenarbeitsplätze sind. 

Sollte die deutsche Rentenversicherung das verneinen, ist es ratsam Arbeitslosengeld I zu beantragen. Denn auch diese Leistung würde dazu führen, dass man gesetzlich pflichtversichert bleibt und man die BU-Rente ohne Abzüge für die Sozialversicherung erhält. 

Außerdem sollte man sich um Umschulungsmaßnahmen bemühen. Denn auch während einer Umschulung wäre man gesetzlich pflichtversichert. Und sollte die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen verweigern, dann hätte man zumindest ein gutes Argument für eine Erwerbsminderungsrente in der Deutschen Rentenversicherung. 

Sollte man aber „nur“ die BU-Rente erhalten und keine Annahmen aus einer staatlichen Einrichtung, dann muss man sich freiwillig gesetzlich versichern. 

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann vor der Beantragung der BU-Rente seinen Partner als Empfänger der Rente auswählen. Dann wäre man selbst ohne Einkommen und könnte sich bei seinem Partner familienversichern. Auf diese Weise würde auch keine Sozialabgabe auf die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung fällig.   

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann bezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit der versicherten Person nachgewiesen ist. Die Beweislast liegt dabei bei der versicherten Person bzw. dem Versicherungsnehmer. 

Die Leistungsquote liegt bei etwa 80%, was bedeutet, jeder 5. Leistungsfall führt nicht zu einer Rentenzahlung. Die häufigsten Gründe hierfür sind eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und das Nicht-Erreichen des 50%-BU-Grades. 

Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) lässt sich relativ einfach vermeiden, indem die versicherte Person bei den Antragsfragen nicht lügt und versucht, sich an alle Vorerkrankungen zu erinnern.  Dabei ist es nicht notwendig, die eigene Krankenakte anzufordern und durchzuarbeiten. Das lässt sich aus mehreren Urteilen ableiten. 

In einem recht jungen Urteil heißt es, dass es nur fahrlässig sei, vorhandene Unterlagen nicht durchzusehen und sich daraus keine VVA ableiten lässt. 
Und regelmäßig nehmen Urteile darauf Bezug, dass die Antragsfragen unter angemessener Anstrengung des Gedächtnisses zu beantworten sind. 

Wenn der Versicherer eine VVA geltend machen will, muss er die positive Kenntnis der Vorerkrankung nachweisen. 

Das ist an sich nur möglich, wenn eine Krankschreibung oder ein Krankenhausaufenthalt, die Behandlung durch einen Facharzt oder die Einnahme von Medikamenten abgerechnet wurde. 
Deshalb ist es schon wichtig zu prüfen, was abgerechnet wurde, wenn man sich ohne vorliegende Erkrankung hat krankschreiben lassen. Aber darüber hinaus ist eine Prüfung der Arztakte nicht notwendig. 

Das Nicht-Erreichen des notwendigen BU-Grades scheitert in der Regel daran, dass der Nachweis nicht richtig geführt wurde. 

Im Leistungsfall muss die versicherte Person zunächst eine Krankheit, eine Körperverletzung oder einen Kräfteverfall nachweisen. Das sollte an sich kein Problem sein, da vermutlich jeder, der seit 6 Monaten wegen einer gesundheitlichen Einschränkung nur noch zur Hälfte arbeiten kann, auch mal zu einem Facharzt gehen dürfte, wo dieser vermutlich auch eine Diagnose stellen wird. 

Außerdem muss eine Tätigkeitsbeschreibung des Berufs erstellt werden, der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Wir haben oben schon das Beispiel des Tankstellenwarts gebracht, der zum eigentlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit noch als Mechaniker gearbeitet hat, weshalb diese Tätigkeiten zu beschreiben sind. 
Wichtig ist hier die gleiche Regel wie bei einer Inhaltsangabe. Bei der Inhaltsangabe muss jemand, der den ursprünglichen Text nicht kennt, den Inhalt korrekt ableiten können und bei einer Tätigkeitsbeschreibung muss der Leistungsprüfer des Versicherers ableiten können, was die versicherte Person zuletzt in gesunden Tagen durchschnittlich gearbeitet hat. 

Der Grad der Berufsunfähigkeit bezieht sich nicht nur, bzw. am allerwenigsten auf die Zeit. Es geht also nicht darum, zu beweisen, dass statt 8 Stunden nur noch 4 Stunden gearbeitet werden können. Viel einfacher ist es zu beweisen, dass das Arbeitsergebnis zu mehr als der Hälfte eingeschränkt ist. 

Jetzt kann z.B. auch BU sein, wer zwar noch 8 Stunden jeden Tag arbeiten kann, aber im Arbeitsergebnis zu mehr als der Hälfte eingeschränkt ist. 

Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Verkäufer nach einem Unfall für immer entstellt ist. Er kann zwar alle Tätigkeiten unbegrenzt und uneingeschränkt ausüben. Aber wegen der Entstellung kaufen weniger Menschen bei ihm ein, weshalb er aufgrund einer Körperverletzung zu 50% im Arbeitsergebnis eingeschränkt ist. Der BU-Versicherer muss leisten.  

Der Leistungsantrag ist aber nicht trivial und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, weshalb es sich empfiehlt, hier einen Experten hinzuzuziehen. Bitte suchen Sie sich hierzu einen spezialisierten Anwalt oder Versicherungsberater! Wenn Sie hierzu eine Empfehlung benötigen, kontaktieren Sie uns gern!

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel sind das

– die Rentenhöhe

– das Eintrittsalter

– die Versicherungsdauer

– der Beruf

– Zuschläge wegen Hobbies, Vorerkrankungen, BMI oder Rauchverhalten

– besondere Tarifdaten, wie z.B. eine AU-Klausel, Leistungsdynamik usw.

Die Rentenhöhe beeinflusst den Zahlbeitrag linear. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro kostet die Hälfte einer Rente in Höhe von 2.000 Euro. 

Das Eintrittsalter macht pro Jahr zwischen 2%-5% aus. Es gilt: Je jünger, desto besser. Allerdings erreicht der Beitrag zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr einen Höhepunkt und wird danach wieder niedriger. Es kann also durchaus sein, dass ein Neuabschluss mit 55 Jahren günstiger ist als mir 54 Jahren. Das hängt einfach mit der kürzeren Versicherungsdauer zusammen. 

Denn je kürzer die Versicherungsdauer ist, um so günstiger ist der Beitrag. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter 67 kostet bei den meisten Berufen etwa doppelt so viel, wie eine Versicherung bis zum Endalter 60. Das liegt zum einen daran, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter zunimmt. Aber viel schwerer wiegt, dass die versicherte Person mit über 50 Jahren vermutlich nicht mehr konkret verwiesen werden kann. Denn das ist nur möglich, wenn die versicherte Person nach einer Umschulung tatsächlich wieder arbeitet. Es ist aber statistisch unwahrscheinlich, dass jemand mit 50 Jahren, der aus gesundheitlichen Gründen umschulen musste, wieder eine Anstellung findet. Deshalb laufen diese Leistungsfälle in der Regel auch bis zum Ende der Vertragsdauer, was eine längere Laufzeit deutlich teurer macht. 

Der Beruf ist selbstverständlich auch wichtig bei der Kalkulation des Beitrags. Dabei geht es nicht so sehr um das Verletzungsrisiko des Berufs, sondern darum, wie viele einzelne Tätigkeiten es gibt, die durch eine Krankheit oder Verletzung beeinträchtigt sein könnten. 
Deshalb ist die BU-Versicherung für einen Uhrmacher teurer als für einen Büroarbeiter. Das Verletzungsrisiko dürfte etwa gleich hoch sein, aber sollte eine Krankheit oder Verletzung dazu führen, dass die Hand leicht zittert, wäre der Uhrmacher schon BU, der Büroarbeiter aber nicht. 

Am Ende spielen noch individuelle Daten eine Rolle. Denn verschiedene Hobbies und Vorerkrankungen erhöhen das Risiko, berufsunfähig zu werden, sind aber in den Folgen nicht eindeutig einzugrenzen. 
Wenn der Versicherer ein Risiko eindeutig eingrenzen kann und es risikoerhöhend ist, dann würde er es eher ausschließen. Da der Versicherer nachweisen muss, dass ein ausgeschlossenes Risiko zur Berufsunfähigkeit führt, erhebt er lieber einen Zuschlag, wenn das zu schwierig ist. Das trifft z.B. auf das erhöhte Risiko aus einem hohen BMI oder das Rauchen zu. Aber auch bei vielen Kampfsportarten kann nicht genau festgestellt werden, ob die neurologische Erkrankung auf die vielen Kopftreffer zurückzuführen ist oder nicht.  

Und selbstverständlich kosten die meisten Klauseln zusätzlich Geld. 

Grob kann man sagen, dass ein Akademiker für seine BU-Versicherung bis zum Endalter 67 über die gesamte Laufzeit so viel zahlt, wie er erhalten würde, wenn er 1,5 Jahre BU wäre. Bei 1.000 Euro Rente würde er also grob 18.000 Euro zahlen. Mit 20 wäre der monatliche Beitrag entsprechend niedriger als mit 40 Jahren. 
Und ein Dachdecker müsste etwa 4,5 Jahre die Rente beziehen. Alle anderen Berufe liegen irgendwo dazwischen. 

Gib hier deine Überschrift ein

Bild

Grundrentenzuschlag

Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig einen Grundrentenzuschlag erhalten. Der ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Niemand muss einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten.

Bild

Grundrentenzuschlag

Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig einen Grundrentenzuschlag erhalten. Der ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Niemand muss einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten.